A | ABTEILUNGEN UND ANFORDERUNGSSTUFEN AN DER SEKUNDARSCHULEDie Schulpflege hat die Anzahl Abteilungen festgelegt und regelt, ob und in welchen Fächern Anforderungsstufen geführt werden. Aufgrund der Sparmassnahmen des Kantons kann in einzelnen Fächern nur in zwei Anforderungsstufen unterrichtet werden.
Abteilungen: A, B, C Die Schülerinnen und Schüler werden für die Fächer Deutsch, Realien und die musischen Fächer drei leistungsmässig unterschiedlichen Abteilungen zugeteilt.
Anforderungsstufen: I, II, III In den Fächern Französisch und Englisch werden die Schülerinnen und Schüler unabhängig von der Abteilungseinteilung in den leistungsmässig unterschiedlichen Anforderungsstufen I, II oder III unterrichtet. Die Anforderungsstufe I ist die kognitiv anspruchsvollste. Anforderungsstufen können in einer Abteilung oder abteilungsübergreifend geführt werden. Mehrklassige und kombinierte Klassen sind zulässig. Kombiniert sind Klassen, in denen Schülerinnen und Schüler und Schüler aus verschiedenen Abteilungen oder Anforderungsstufen gemeinsam unterrichtet werden.
ARZT / ZAHNARZTReihenuntersuchung und Impfungen Im ersten Kindergartenjahr erhalten alle Eltern ein Schreiben, worin auf die Wichtigkeit der Kontrolluntersuchung (Augen-, Seh-, Hörtest etc.) aufmerksam gemacht wird. Sie wählen Ihren Vertrauensarzt. Dieser bestätigt die Durchführung der Untersuchung der Schulgemeinde. Bis zum vollendeten 4. Altersjahr wird dieser Untersuch von der Krankenkasse übernommen.
In der 5. Klasse sowie in der 2. Sekundarstufe erfolgt eine zusätzliche Untersuchung beim Vertrauensarzt. Diese beiden Untersuche werden ebenfalls mittels Gutscheinverfahren direkt vom Arzt via Schulverwaltung abgerechnet. Beim Arztbesuch in der 5. Klasse wird der Impfausweis kontrolliert. Bitte nehmen Sie den Ausweis mit zum Untersuch, der Arzt wird diesen prüfen und gegebenenfalls eine Impfempfehlung abgeben.
Zähne Zu Beginn des Schuljahres erhält jedes Kind ein Zahnformular (mit einer Beitragsgutschrift von 65.00). Dieses Formular kann bei der jährlichen Zahnkontrolle dem jeweiligen Arzt abgegeben werden. Die Rechnungsstellung erfolgt seitens der Zahnarztpraxis direkt an die Schulverwaltung.
Zähne putzen in der Schule Viermal jährlich kommt unsere „Zahnfee“ in jede Klasse und lehrt den Kindern einiges über die Zahnhygiene und über die Ernährung. Nach einem theoretischen Einstieg reinigen die Kinder ihre Zähne mit Fluor-Gel.
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B | BERUFSAUSBILDUNGDie Mehrheit der Kinder macht anschliessend an die Sekundarschule eine Berufslehre. Wenige suchen eine Zwischenlösung wie zum Beispiel das 10. Schuljahr oder das Werkjahr. BERUFSMITTELSCHULENZu den Aufnahmeprüfungen der Berufsmittelschulen (Berufsmatura) sind alle Sekundarschüler und -schülerinnen zugelassen. BETREUUNGSSTUNDENIm Rahmen des Blockzeitenunterrichts wird Ihr Kind (1. - 3. Klasse) am Vormittag jeweils in der Schule betreut. Trotzdem gibt es aufgrund des Stundenplans einzelne Lektionen, die für Ihr Kind frei sind. Ab drei Kindern werden diese von einer Betreuungsperson betreut, ansonsten dürfen die Kinder im Klassenzimmer bleiben. BEURTEILUNG/ZEUGNISNOTENAuf einem Beurteilungsbogen werden neben der Bewertung der Fachleistungen im Sinne einer Gesamtbeurteilung folgende Kriterien beurteilt:
Arbeits- und Lernverhalten • Erscheint pünktlich und ordnungsgemäss zum Unterricht • Beteiligt sich aktiv am Unterricht • Arbeitet konzentriert und ausdauernd • Gestaltet Arbeiten sorgfältig und zuverlässig • Kann mit anderen zusammenarbeiten • Schätzt die eigene Leistungsfähigkeit realistisch ein
Sozialverhalten • Akzeptiert die Regeln des schulischen Zusammenlebens • Begegnet den Lehrpersonen und den Mitschülerinnen und Mitschülern respektvoll
Beurteilung des Schülerverhaltens Im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Schülerinnen und Schüler verschafft sich jede Lehrperson einen Überblick über positive und negative Verhaltensweisen. Für die Sekundarschülerinnen und Schüler werden diese an den Umstufungskonferenzen Mitte und Ende des Semesters besprochen und bilden die Grundlage für die zeugnisrelevante Beurteilung des Schülerverhaltens.
Im Verlauf der Sekundarschulzeit finden zur Lernbeurteilung Ihres Kindes Gespräche zwischen Ihnen und den Lehrpersonen statt. Dies ermöglicht das frühzeitige Erkennen von Neigungen und Fähigkeiten Ihres Kindes und kann damit die Wahl der Berufslehre oder weiterführender Schulen erleichtern.
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E | ELTERN MIT WIRKUNG (EMW)In den vergangenen Jahren waren die Eltern in unseren Dörfern in den Elternräten der Schulen tätig. An den einen Schulhäusern intensiver als in den anderen – das kann auch weiterhin so gehandhabt werden. Das Volksschulgesetz von 2005 sieht die Mitwirkung der Eltern an der Schule vor. An den Elternabenden können sich Eltern in die EMW wählen lassen. ELTERNABENDE UND BESUCHSTAGEBitte entnehmen Sie die Termine dem Jahresplan auf der Homepage. Informationen dazu erhalten Sie jeweils von der Schulleitung und vom Lehrerteam. |
F | FERIENGESUCHE/DISPENSEFeriengesuche und/oder Dispensationsgesuche, welche über die erlaubten Jokertage hinausgehen, sind an die Schulleitung zu richten. Die Schulleitung wird, in Absprache mit den involvierten Lehrpersonen und der Schulpflege die Gesuche behandeln und beantworten. FREIFACH- UND WAHLFACHANGEBOT AN DER SEKUNDARSCHULEFreifachangebot
Die Anmeldungen für Freifächer sind für ein Jahr verbindlich. Die höchstzulässige Stundenzahl von 36 Wochenstunden darf dabei nicht überschritten werden. Freifächer können nur bei genügender Beteiligung durchgeführt werden.
Wahlfachangebot
In der 3. Sekundarklasse können die Jugendlichen ihren Neigungen und Berufswahl entsprechend einen Teil ihres Wochenpensums aus einem Wahlfachangebot selber bestimmen. Die Anmeldungen erfolgen in der Mitte des zweiten Schuljahres und sind für das ganze dritte Schuljahr verbindlich. FRÜHZEITIGE EINSCHULUNG ODER RÜCKSTELLUNGMit der Kantonalisierung des Kindergartens gehört der Kindergarten seit dem Schuljahr 08/09 zur Schule und ist somit obligatorisch. Der Einschulungstermin (Eintritt in den Kindergarten) gilt für alle Kinder, die das vierte Lebensjahr bis zum Stichtag 31. Juli erreichen. Der Stichtag wurde seit dem Schuljahr 2014/15 vom 30. April bis im Schuljahr 2019/20 pro Jahr um einen halben Monat verschoben. Ab 2019 gilt der Stichtag vom 1. August. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass eine vorzeitige Einschulung (Aufnahme in die Kindergartenstufe) auf Beginn des Schuljahres möglich ist, wenn es der Entwicklungsstand des Kindes zulässt. Über die vorzeitige Einschulung eines Kindes entscheidet die Schulpflege auf Gesuch der Eltern. Dieses Vorgehen gilt auch für diejenigen Eltern, die ihr Kind ein Schuljahr später einschulen möchten. Das Gesuch für eventuelle frühzeitige Einschulung oder Rückstellung setzt eine schulpsychologische Gesamtbeurteilung beim Schulpsychologischen Beratungsdienst im Bezirk Andelfingen voraus. Der Schulpsychologische Beratungsdienst empfiehlt die Anmeldung bis Ende Februar des Kalenderjahres. Siehe auch unter Informationen zum Kindergarteneintritt. |
I | INFORMATIKIn der heutigen Zeit gibt es kaum einen Bereich der Arbeitswelt, in dem der Computer nicht als Arbeitsinstrument verwendet wird. Auch in der Freizeit wird er von jungen Menschen (manchmal zu) häufig genutzt. Daher ist es wichtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit sinnvollen Nutzungen vertraut machen.
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J | JOKERTAGEGemäss §30 der Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zwei Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Es gelten folgende Bestimmungen:
1. Pro Kind und Schuljahr können bis zu zwei Jokertage bezogen werden. Diese können einzeln oder kumuliert bezogen werden. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet oder nur ein Halbtag beantragt wird.
2. Nicht bezogene Jokertage verfallen und können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden.
3. Für folgende Anlässe müssen keine Jokertage bezogen werden: • Beerdigung und Hochzeiten (direkte Verwandte) • Arzt-, Zahnarztbesuche • Therapien, religiöse Anlässe
4. Der Bezug der Jokertage muss in der Regel 2 Tage im Voraus schriftlich und ausserhalb der Schulferien beantragt werden.
5. Die Klassenlehrperson ist berechtigt, den Bezug der Jokertage an Spezialanlässen abzulehnen.
6. Die Eltern sind zusammen mit Ihrem Kind dafür verantwortlich, dass das Therapie- und Betreuungspersonal für die Tagesstrukturen (Blockzeitenbetreuung, Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung) über diese Jokertag-Absenz informiert ist und der versäumte Schulstoff selbständig nachgearbeitet wird.
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K | KINDERGARTENEINTRITTUnter Services > Downloads > Allgemeine Infos > Schulbetrieb finden Sie das Dokument mit allen wichtigen Information und den zeitlichen Ablauf zum Eintritt in den Kindergarten. KLASSENRATIn allen Klassen wird zu Beginn des Schuljahres mit der Einführung des Klassenrates gestartet. Wichtige Ziele des Klassenrates sind: Gemeinsame Gesprächsregeln erarbeiten, Sitzungskultur erwerben, Funktionen übernehmen (moderieren, protokollieren), Probleme angehen und diskutieren, argumentieren lernen, eigene Meinung bilden, Konfliktlösungsmuster kennen lernen und einüben, Gemeinschaftsgefühl stärken.
Der Klassenrat findet regelmässig statt. In den ersten Klassenrat-Lektionen werden mit den Schülerinnen und Schüler die Gesprächsregeln erarbeitet, Strukturen vereinbart und die Organisation festgelegt. Die Strukturen dienen als Grundlage für das SchülerInnen-Parlament.
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L | LÄUSEDie Kopflaus ist ein Parasit, der zum Überleben Menschenblut braucht. Läuse kommen auf der ganzen Welt und in allen Familien vor. Die Untersuchung und Bekämpfung bei Läusebefall in den Schulen ist Aufgabe der Gemeinden. Nach den Sommerferien und nach den Sportferien führen wir regelmässig Lauskontrollen für alle Kinder durch. Eine vorgängige Elterninfo wird den Schülern abgegeben.
Wie erkenne ich einen Läusebefall? Nicht immer juckt es, wenn man Läuse hat. Das sicherste Zeichen für einen Läusebefall sind Nissen (die Eier der Läuse) in den Haaren. Bevorzugte Stellen für Nissen sind die Haare hinter den Ohren und im Haaransatz im Nacken. Nissen finden sich auch an der Haarwurzel dicht über der Kopfhaut. Wenn in der Umgebung (Kindergarten, Schule, Sportverein etc.) Lausbefall bekannt ist, dann sollten die Haare genau auf Nissen und Kopfläuse abgesucht werden.
Was ist zu tun? Bitte melden Sie den Läusebefall (auch bei Verdacht) der jeweiligen Lehrperson Ihres Kindes und behandeln Sie die Läuse umgehend. Eine hilfreiche Anleitung dafür finden Sie unter www.kopflaus.ch Wir werden, nachdem wir erfahren haben, dass ein Kind davon betroffen sei, unsere Fachfrauen beauftragen, bei allen Kindern unserer Schule eine Lauskontrolle durchzuführen.
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M | MITTAGSTISCH FLAACHDas neue Volksschulgesetz verpflichtet die Schulen zur Einrichtung eines Mittagstisches, sofern dieser einem Bedarf in der Gemeinde entspricht.
Es steht für alle Schülerinnen und Schüler der Schule Flaachtal ein Mittagstisch zur Verfügung.
Das Anmeldeformular sowie das Betriebsreglement erhalten Sie auf der Schulverwaltung oder bei der Leiterin des Mittagstisches. Für Fragen steht Ihnen die Schulverwaltung (052 320 16 00) gerne zur Verfügung. MITTELSCHULÜBERTRITTDie Anmeldung zur Aufnahmeprüfung für die erste Klasse des Langgymnasiums (Unterstufe) setzt grundsätzlich den Besuch von 8 Jahren Primarschule (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule oder eine gleichwertige Ausbildung) voraus.
Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung für die erste Klasse des Kurzgymnasiums und der Handelsmittelschule setzt grundsätzlich den Besuch von 10 Schuljahren (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule und 2 Jahre Sekundarschule oder eine gleichwertige Ausbildung) voraus. Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung für die erste Klasse der Fachmittelschule setzt den Besuch von11 Schuljahren (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primar-schule und 3 Jahre Sekundarschule) oder eine gleichwertige Ausbildung voraus.
Für die 1. Klasse des Kurzgymnasiums, der Handelsmittelschule und der Fachmittelschule gilt gleichermassen: Es werden Schüler und Schülerinnen zu den Aufnahmeprüfungen zugelassen, welche zum Zeitpunkt der Anmeldung:
• in der Sekundarschule die Abteilung A • sowie in den beiden Anforderungsstufen die Stufen I oder II besuchen.
MUSIKSCHULEÜber 1000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden an der Musikschule Andelfingen und Umgebung (MSA) von etwa 50 qualifizierten Musiklehrkräften unterrichtet. Zum subventionierten Unterricht zugelassen sind alle in den Mitgliedsgemeinden wohnhaften Kinder ab dem Kindergartenalter, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Die Schule Flaachtal ist eine Mitgliedsgemeinde der MSA. Der Unterricht findet in der Regel in den Schulhäusern der Wohngemeinde statt. |
O | OFFENES SCHULZIMMER / AUFGABENHILFEDie Sekundarschule bietet das offene Schulzimmer an. Eine Lehrperson ist als Lernberater anwesend. Die Schülerinnen und Schüler können in dieser Zeit ihre Hausaufgaben effizient erledigen, sich zielgerichtet auf Prüfungen vorbereiten, Fragen stellen, miteinander oder mit dem Lernberater Probleme lösen oder selbstständig am Computer Lernprogramme bearbeiten. Das offene Schulzimmer soll einerseits selbständiges sorgfältiges Arbeiten anderseits auch die Partnerarbeit fördern, indem die Schülerinnen und Schüler Lernschwierigkeiten gemeinsam angehen. Die Schülerinnen und Schüler bestimmen selber, woran sie arbeiten wollen. Die Anmeldung zur Studienzeit ist freiwillig, aber für ein Halbjahr verbindlich. Sie erfolgt in Absprache mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern und einer Klassen- oder Fachlehrperson.
Die Primarschulen bieten eine kostenlose Hausaufgabenbetreuung an. Diese Hausaufgabenbetreuung ist keine individuelle Förderung wie Nachhilfe, sondern ein Ort, wo die normalen Hausaufgaben erledigt werden können. Eine Anmeldung ist verbindlich und gilt ohne schriftliche Abmeldung bis Ende des Schuljahres. |
R | REPETITIONEN AN DER SEKUNDARSCHULERepetitionen finden in der Sekundarschule in der Regel keine statt. Die Schulpflege kann in begründeten Fällen auf Gesuch der Eltern ausnahmsweise die Wiederholung eines Schuljahres beschliessen. |
S | SCHNEESPORTLAGERJährlich führen die Schuleinheiten (Mittelstufe und Sekundarschule) ein einwöchiges Schneesportlager durch. Es findet in der Regel in der ersten Woche der Sportferien statt. SCHÜLERPARTIZIPATIONDelegierten aller Klassen wird die Möglichkeit gegeben, Anliegen und Wünsche vorzubringen, klassenübergreifend Ideen zu entwickeln und damit die Schule mitzugestalten. Das Schülerparlament oder dem Schülerrat bietet eine Übungs- und Erfahrungsplattform für demokratische Prozesse und die damit verbundenen politischen Spielregeln. SCHULÖFFNUNGSZEITEN / MITTAGSAUFENTHALT IM SEK SCHULHAUSDas Schulhaus ist an Schultagen generell von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr (ausser am Mittwochnachmittag) geöffnet. Über die Mittagszeit besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, den Mittagstisch oder den Chillraum zu besuchen.
In der Sekundarschule ermöglicht die Einteilung in eine Stammklasse und drei Niveaugruppen (resp. in eine Abteilung und drei Anforderungsstufen) Kontakte, die über die herkömmliche Klasse hinausreichen. Trotzdem ist die Geborgenheit in der Stammklasse/Abteilung ein wesentliches Ziel. Die Klassenlehrperson bleibt die wichtigste Ansprechperson für Eltern und Schülerinnen und Schüler in vielen organisatorischen Belangen, wie z.B. im Urlaubs- und Absenzenwesen, bezüglich der Zeugniseintragungen, bei der Berufswahl usw.
Bei einem Ausfall von einzelnen Lektionen – vor allem in den Niveau- resp. Anforderungsgruppen – ist es äusserst schwierig, Stundenplanumstellungen vornehmen zu können. Es lässt sich daher nicht vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler für nur eine Lektion den Unterricht werden besuchen müssen.
SCHULWEGDer Schulweg unserer Schülerinnen und Schüler liegt in der Verantwortung der Eltern. Sie stellen sicher, dass ihre Kinder den Schulweg selbstständig bewältigen können und, falls die Kinder einen Scooter/Kickboard, ein Velo oder Mofa benützen, den sachgemässen Umgang damit und im Strassenverkehr beherrschen.
Die Schülerinnen und Schüler können seitens der Schule nur auf gefährliches Verhalten aufmerksam gemacht werden. Dies führt bei den Uneinsichtigen immer wieder zu verkehrswidrigem und unfallträchtigem Verhalten, wie das Missachten von Stoppsignalen oder des Helmobligatoriums, Mofa¬-Schlepp- und Stossdienst für Velofahrer usw. Sie als Eltern müssen - von Rechts wegen - hier eingreifen und z.B. das Mofafahren verbieten, oder sicherstellen, dass das Fahrzeug erst benützt wird, wenn Bremsen und Licht in Ordnung sind. Machen Sie Gebrauch von Ihren Rechten und helfen Sie so mit, den Schulweg sicherer werden zu lassen!
Wir weisen darauf hin, dass die Abkürzung bei der Untermühle Flaach nicht benützt werden darf. Es handelt sich hier um eine Privatstrasse, auf der es vermehrt zu Schülerunfällen gekommen ist!
Die Mofas und Velos werden während der Schulzeit einmal jährlich durch die Polizei kontrolliert.
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U | UMSTUFUNGEN AN DER SEKUNDARSCHULEIhr Kind kann die Abteilung oder eine Anforderungsstufe ohne Repetition oder Prüfung wechseln, wenn der Leistungsstand und die Gesamtbeurteilung eine andere Lerngruppeneinteilung nahe legen. Diese Wechsel nennt man Umstufungen.
In der ersten Klasse kann ein Wechsel auf Ende November, Ende März und Ende des Schuljahres erfolgen. In den 2. und 3. Klassen erfolgt ein Wechsel an den Zeugnisterminen. Damit Umstufungen auch noch im 2. und 3. Jahr ohne Stoffeinbusse möglich sind, koordinieren die Lehrkräfte innerhalb eines Jahrgangs den Unterrichtsstoff. Bei Aufstufungen können eine gewisse Anzahl Förderlektionen bewilligt werden, um gezielt allfällige Lücken zu schliessen.
Ausschlaggebend für eine Umstufung ist wiederum eine umfassende Beurteilung Ihres Kindes. Im Gespräch mit den beteiligten Lehrpersonen wird die Umstufungsabsicht mit Ihnen besprochen.
Umstufungsanträge Meistens gehen Umstufungsanträge von der Lehrperson aus. Auch Sie haben jedoch die Möglichkeit einen Umstufungsantrag zu stellen. Sie können sich dafür an die Klassenlehrperson wenden. Jeder Antrag soll von der Frage ausgehen: «Wo bringt mein Kind die optimalen Schulleistungen?» Wie bei der Einstufung aus der Primarschule sind neben den Fachleistungen auch das Arbeitsverhalten, das Lernverhalten, die Motivation und der Entwicklungsverlauf zu berücksichtigen.
Umstufungskonvent I und II Der von Ihnen oder den Lehrpersonen gewünschte Wechsel wird von den Lehrpersonen der Sekundarschule an den Umstufungskonventen I und II besprochen. Bei einer schwierigen Entscheidungssituation kann mit Ihnen ein weiteres Gespräch geführt werden.
Die Umstufungsanträge werden von den Sekundarlehrpersonen besprochen. Der Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie innert 10 Tagen bei der Schulleitung eine Überprüfung verlangen. Die definitive Entscheidung wird durch die Schulleitung getroffen.
Ihre Mitsprache ist bei Umstufungen durch das gesprächsorientierte Verfahren gewährleistet.
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Z | ZECKENDas Flaachtal befindet sich im FSME-Hochrisikogebiet.
Im Sommer gibt es für Kinder meist nichts Schöneres als die Freizeit draußen zu verbringen. Besonders spannend sind Spiele, bei denen man durch den Wald streift, sich hinter Büschen versteckt oder sogar ein Baumhaus im Garten baut. Natürlich möchte man den Kindern einen solchen Spass nicht verderben. Trotzdem sollte man einige Grundregeln befolgen um Zeckenstiche zu vermeiden. Achten Sie besonders bei Kindern darauf, dass sie die richtige Kleidung tragen. Besonders beim Spielen im Wald oder im Gebüsch sollte geschlossene Kleidung mit langen Ärmeln und lange Hosen getragen werden.
Nach einem Waldbesuch empfiehlt es sich, zuhause den ganzen Körper Ihres Kindes nach Zecken abzusuchen. Zecken sind winzig klein und krabbeln, bevor sie für das Blutsaugen eine geeignete Einstichstelle gefunden haben, auf dem Körper bzw. der Kleidung herum. Achten Sie bei Kindern auch auf den Kopf. Weitere gefährdete Stellen sind unter den Armen, in den Kniekehlen, am Hals und im Schritt.
Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt über eine notwendige FSME-Impfung.
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