Weiterführende Ausbildungen

Weiterführende Ausbildungen

Berufsausbildung

Die Mehrheit der Kinder macht anschliessend an die Sekundarschule eine Berufslehre. Wenige suchen eine Zwischenlösung wie zum Beispiel das 10. Schuljahr oder das Werkjahr.

 

Berufsmittelschulen

Zu den Aufnahmeprüfungen der Berufsmittelschulen (Berufsmatura) sind alle Sekundarschüler und -schülerinnen zugelassen.

 

Mittelschulübertritt

Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung für die erste Klasse des Langgymnasiums (Unterstufe) setzt grundsätzlich den Besuch von 8 Jahren Primarschule (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule oder eine gleichwertige Ausbildung) voraus.

Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung für die erste Klasse des Kurzgymnasiums und der Handelsmittelschule setzt grundsätzlich den Besuch von 10 Schuljahren (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule und 2 Jahre Sekundarschule oder eine gleichwertige Ausbildung) voraus. Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung für die erste Klasse der Fachmittelschule setzt den Besuch von 11 Schuljahren (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule und 3 Jahre Sekundarschule) oder eine gleichwertige Ausbildung voraus.

Für die 1. Klasse des Kurzgymnasiums, der Handelsmittelschule und der Fachmittelschule gilt gleichermassen: Es werden Schüler und Schülerinnen zu den Aufnahmeprüfungen zugelassen, welche zum Zeitpunkt der Anmeldung:

  • in der Sekundarschule mit zwei Abteilungen die Abteilung A
  • sowie in den beiden Anforderungsstufen die Stufen I oder II (bisher: in der gegliederten Sekundarschule die Stammklasse mit erweiterten Anforderungen sowie in den beiden Niveaufächern das erweiterte oder das mittlere Niveau) besuchen.