Abteilungen und Anforderungsstufen

Abteilungen und Anforderungsstufen

Die Schulpflege hat die Anzahl Abteilungen festgelegt und regelt, ob und in welchen Fächern Anforderungsstufen geführt werden.

Abteilungen: A, B, C

Die Schülerinnen und Schüler werden für die Fächer Deutsch, Mathematik, Realien und die musischen Fächer zwei leistungsmässig unterschiedlichen Abteilungen zugeteilt.

 

Anforderungsstufen: I, II, III

In den Fächern Französisch und Englisch werden die Schülerinnen und Schüler unabhängig von der Abteilungseinteilung in den leistungsmässig unterschiedlichen Anforderungsstufen I, II oder III unterrichtet. Die Anforderungsstufe I ist die kognitiv anspruchsvollste. Aufgrund der Sparmassnahmen des Kantons kann in einzelnen Fächern nur in zwei Anforderungsstufen unterrichtet werden, und Anforderungsstufen können in einer Abteilung oder abteilungsübergreifend geführt werden. Mehrklassige und kombinierte Klassen sind zulässig. Kombiniert sind Klassen, in denen Schülerinnen und Schüler und Schüler aus verschiedenen Abteilungen oder Anforderungsstufen gemeinsam unterrichtet werden.

 

Umstufungen an der Sekundarschule

Ihr Kind kann die Abteilung oder eine Anforderungsstufe ohne Repetition oder Prüfung wechseln, wenn der Leistungsstand und die Gesamtbeurteilung eine andere Lerngruppeneinteilung nahe legen. Diese Wechsel nennt man Umstufungen.

In der ersten Klasse kann ein Wechsel auf Ende November, Ende März und Ende des Schuljahres erfolgen. In den 2. und 3. Klassen erfolgt ein Wechsel an den Zeugnisterminen. Damit Umstufungen auch noch im 2. und 3. Jahr ohne Stoffeinbusse möglich sind, koordinieren die Lehrkräfte innerhalb eines Jahrgangs den Unterrichtsstoff. 

Ausschlaggebend für eine Umstufung ist wiederum eine umfassende Beurteilung Ihres Kindes. Im Gespräch mit den beteiligten Lehrpersonen wird die Umstufungsabsicht mit Ihnen besprochen.

 

Umstufungsanträge

Meistens gehen Umstufungsanträge von der Lehrperson aus. Auch Sie haben jedoch die Möglichkeit einen Umstufungsantrag zu stellen. Sie können sich dafür an die Klassenlehrperson wenden. Jeder Antrag soll von der Frage ausgehen: «Wo bringt mein Kind die optimalen Schulleistungen?» Wie bei der Einstufung aus der Primarschule sind neben den Fachleistungen auch das Arbeitsverhalten, das Lernverhalten, die Motivation und der Entwicklungsverlauf zu berücksichtigen.

 

Umstufungskonvent I und II

Der von Ihnen oder den Lehrpersonen gewünschte Wechsel wird von den Lehrpersonen der Sekundarschule an den Umstufungskonventen I und II besprochen. Bei einer schwierigen Entscheidungssituation kann mit Ihnen ein weiteres Gespräch geführt werden.

Die Umstufungsanträge werden von den Sekundarlehrpersonen besprochen. Der Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie innert 10 Tagen bei der Schulleitung eine Überprüfung verlangen. Die definitive Entscheidung wird durch die Schulleitung getroffen.

Ihre Mitsprache ist bei Umstufungen durch das gesprächsorientierte Verfahren gewährleistet.